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A.4 Bezugsrecht

Bezugsrechte berechtigen zum Bezug junger (neuer) Aktien, die bei einer Kapitalerhöhung ausgegeben werden. Die Bezugsrechte bekommen die bisherigen "Altaktionäre", und zwar gewährt jede alte Aktie ein Bezugsrecht. Besitzt ein Aktionär also z.B. 10 alte Aktien, dann fallen ihm 10 Bezugsrechte zu. Wird das Kapital im Verhältnis 10:1 erhöht, dann gewähren ihm diese 10 Bezugsrechte das Recht auf eine neue Aktie, die zu einem Vorzugspreis erworben werden kann.

Möchte ein Aktionär keine neuen Aktien erwerben, so kann er seine Bezugsrechte auch an der Börse verkaufen. Der Bezugsrechthandel an der Börse ist auf eine Zeit von etwa 10-20 Tagen befristet.

Bekommt die Hausbank bei einer Kapitalerhöhung von einem Aktionär keine andere Weisung, dann werden die Bezugsrechte automatisch am letzten Bezugsrechthandelstag "bestens" verkauft.

Mehr dazu im Kapitel "Kapitalerhöhung".


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