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A.20 Kapitalerhöhung

Eine Aktiengesellschaft kann sich durch eine Kapitalerhöhung neues Eigenkapital beschaffen. Hierzu werden junge (neue) Aktien ausgegeben, zu deren Bezug (über Bezugsrechte) die bisherigen "Altaktionäre" bevorrechtigt sind.

Das frische Geld nutzen die Firmen meistens zur Verbreiterung Ihrer Geschäftsbasis, z.B. durch Zukauf anderer Firmen oder Eröffnung neuer Filialen. Oft werden mit dem Geld auch Kredite getilgt, wodurch sich die Zinslast verringert.

Das zusätzliche Eigenkapital ermöglicht in der Regel höhere Unternehmensgewinne. Trotzdem kann sich der Gewinn je Aktie zunächst verringern, da sich der Unternehmensgewinn durch die Kapitalerhöhung (Ausgabe neuer Aktien) auf mehr Aktien verteilt als vorher und die positiven Gewinneffekte teilweise erst später auftreten. Daher fällt der Aktienkurs häufig vorerst, wenn eine AG die Durchführung einer Kapitalerhöhung bekannt gibt.

Mehr dazu im Kapitel "Bezugsrecht".


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