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A.21 Kassakurs

Ist eine Aktie nicht im variablen (fortlaufenden) Handel (z.B. wegen zu geringer Liquidität), so werden alle An- und Verkäufe des jeweiligen Tages zu dem festgesetzten Kassakurs abgerechnet. Der Kursmakler wählt den Kassakurs so, dass möglichst viele An- und Verkäufe zustande kommen. Hierbei orientiert er sich an dem von den Marktteilnehmern in den jeweiligen Aufträgen angegebenen Limit. Die Aufträge, die außerhalb des Limits liegen, werden nicht ausgeführt und bleiben bis zum jeweils nächsten Börsentag liegen, sofern der Kunde dies bei der Auftragsvergabe so vorgesehen hat.

Der früher übliche Kassakurs ist am Aussterben, heutzutage sind alle gängigen Aktien im variablen Handel, Näheres dazu im Kapitel Variabler Handel.


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