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A.26 Open Market

Im Oktober 2005 wurde der Freiverkehr in "Open Market" umbenannt. Hier werden alle Wertpapiere gehandelt, die nicht zum "Regulierten Markt" zugelassen sind. Die Zulassungsanforderungen an das kapitalsuchende Unternehmen sind deutlich geringer.

Im Gegensatz zum Regulierten Markt ist der Open Market kein amtliches, sondern ein privatrechtlich organisiertes Segment.

Die Einbeziehung in den Open Market erfolgt bei den einzelnen Börsen auf Antrag eines Kreditinstitutes. Voraussetzung ist, dass ein ordnungsgemäßer Börsenhandel gewährleistet erscheint. Die Preise werden durch spezielle Makler festgestellt.

Der weitaus größte Teil der gehandelten Wertpapier entfällt auf Zertifikate, börsengehandelte Fonds und Optionsscheine, während Aktien und Anleihen nur einen kleinen Teil ausmachen.

Das besser regulierte Marktsegment heißt "Regulierter Markt", Näheres dazu im gleichnamigen Kapitel.


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