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A.30 Regulierter Markt

Der "Regulierte Markt" entstand am 1. November 2007 durch eine Zusammenlegung der beiden Segmente "Amtlicher Markt" und "Geregelter Markt".

Der Regulierte Markt stellt hohe Anforderungen an kapitalsuchende Unternehmen. Bei Börseneinführung ist ein ausführlicher Prospekt mit genauen Angaben über die Gesellschaft erforderlich. Das Unternehmen muss mindestens seit drei Jahren bestehen, der Streubesitzanteil muss mindestens 25% betragen und der voraussichtliche Kurswert der zuzulassenden Aktien muss mindestens 1,25 Mio. Euro betragen.

Außerdem müssen Zwischenberichte sowie jährlich eine Bilanz in einem Börsenpflichtblatt veröffentlicht werden. Die Werte des Prime-Standard müssen zusätzlich noch Quartalsberichte vorlegen.

Die weitaus meisten Geschäfte werden auf diesem Markt abgewickelt.

Das weniger regulierte Segment heißt "Open Market", Näheres dazu in dem gleichnamigen Kapitel.


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