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A.31 Streubesitz

Als Streubesitz (Freefloat) bezeichnet man die Aktien, die sich nicht in "festen Händen" befinden und an der Börse mehr oder weniger regelmäßig umgeschichtet werden.

Die Aktien hingegen, die nicht in Streubesitz sind, gehören entweder der Muttergesellschaft einer AG oder einem/mehreren Großaktionär(en) (z.B. Familienbesitz), die die Aktien langfristig halten und keinen Börsenumsatz verursachen.

Ist das sich in Streubesitz befindende Marktkapital geringer als etwa 100 Mio. Euro, dann sollte man seine Börsenorder auf jeden Fall limitieren.

Der Streubesitz wird üblicherweise in Prozent angegeben, wobei sich 100% auf das gesamte Marktkapital einer Aktiengattung beziehen.

Formel:     Marktkapital * Streubesitz / 100 = Marktkapital in Streubesitz

Siehe auch: Marktkapital


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